Landschaftsschutzgebiet – Geht es immer nur ums Geld?

Bebauungsplan Nr. 68 Venne B218

(Erschienen im ELK Nr.1583 Woche 51 – Weihnachtsausgabe 18.12.2020)

Nach unserem letzten Artikel im Oktober, in dem wir erneut über die Entwicklung des hiesigen Gewerbegebiets der Gemeinde Ostercappeln entlang der B218 östlich von Venne aufmerksam machten, hörten wir häufig: „Davon wussten wir noch nichts“. Wo kann man dies denn nachlesen? Muss die Gemeinde die Bürger denn nicht informieren?

Obwohl wir Bürger nicht diejenigen sind, die andere Bürger, also vielleicht auch sie, informieren sollten – denn dies ist Aufgabe der Gemeinde! Das nennt man auch Transparenz. Da in diese Richtung jedoch nicht wirklich viel geschieht, wollen wir uns der Sache annehmen.

Meistens verweisen Vertreter der Gemeinde auf ihr Ratsinformationssystem oder man verweist auf die Zeitung… Zudem kann jeder Bürger zu den öffentlichen Sitzungen kommen. Doch bei näherer Betrachtung geht es hier aber momentan eher um andere Themen wie z. B. die Neueinrichtung von weiteren Wohnbaugebieten. Im kommunalen Wohnungsmarktbericht vom Oktober 2020 heißt es dann widersprüchlich : „Nur in Ostercappeln wird es auch langfristig einen sehr geringen Neubaubedarf bei Ein- und Zweifamilienhäusern geben.“ (https://www.wittlagerland.eu/296-neuer-kommunaler-wohnungsmarktbericht-liegt-vor.html) Aus unserer Sicht ist bei solchen Widersprüchen eigentlich jede Planung überflüssig. Der Bürger hat die Pflicht sich übrigens selbst zu informieren! Schafft man dies in der

heutigen Zeit?

Die Gemeinde lädt die Bürger zu Anliegerversammlungen ein. Also alle Gemeindemitglieder, die direkt angrenzen oder deren landwirtschaftliche Flächen im Bauerwartungsland liegen. Hier wurde z.B. bei der geplanten Gewerbefläche im Venner Esch eine Power Point Präsentation gezeigt, die bereits (leichte Veränderungen gab es immer) in der Ortsratssitzung von Venne gezeigt wurde, obwohl sie leider nicht Teil des Ratsinformationssystems ist. Hier findet man als interessierter Bürger auch keine Informationen aus den Anliegerversammlungen, deren Inhalt eigentlich dort zu finden sein sollte! Häufig entscheidet am Tag darauf schon der Bauausschuss hinsichtlich Weiterführung der Verfahrens, damit möglichst ohne Widerspruch von außen die geplante Strategie auch durchgeführt werden kann.

Der betroffene Bürger bekommt manchmal das Gefühl, es ist egal was auf den öffentlichen Sitzungen gefragt wird. Fragen, die in den Ortsratssitzungen von Mitgliedern der Bürgerinitiative gestellt wurden, tauchen später oft nicht in dem Zusammenhang auf, in dem sie gemeint waren. Als Beispiele wären hier zu nennen: Wildverlauf durch die Planfläche, Verkehrszählungen von 2015 in der Präsentation, Höhen der Gebäude von außen zum bestehenden Gebiet anzugleichen usw..

Für den unbeteiligten aber interessierten Leser wird oft zusammenhangslos dokumentiert und manchmal sogar das hinzugefügt, was nicht gesagt wurde.

Bild und Ton Aufnahmen wurden in einigen Sitzungen bezüglich des Bebauungsplans Nr.68 ausdrücklich untersagt, warum?

Ein Beispiel: Aus der Frage bei einer der Sitzung am 25.06.2020, „ob die Höhen der Gebäude an die Höhen des bestehenden Gebäudes steigend angepasst oder auf 9Meter begrenzt werden können?“ Wurde geantwortet, das dies in der heutigen Zeit die Lukrativität für die Interessierten der Randgrundstücke unattraktiv werden lässt. – Dokumentiert dagegen wurde: Bürgermeister Ellermann gibt hier zu bedenken, dass z.B. Feuerschutzmaßnahmen höhere Gebäude erforderlich machen.“?!

Widersprüchlich erscheint es dann doch, wenn das jetzige Gebäude in den meisten Teilen unter 9 m Höhe aufweist oder ist nur der kleinere Teil der Gebäudefläche nämlich das Hochregallager brandgeschützt?!

Andersherum ist der Bebauungsplan Nr. 68 wieder auf der Internetseite der Gemeinde zu finden, zumindest als Überschrift. Unser Vorschlag wäre: „Bebauungspläne in Bearbeitung“ aufzuführen, damit eine Nachvollziehbarkeit gegeben ist und damit auch rechtzeitig von außen Verbesserungsvorschläge durch interessierte Bürger gemacht werden können. Darf das „einfache Gemeindemitglied“ sich inhaltlich nur auf Umwegen mit dem bislang beschlossenen Bebauungsplan beschäftigen oder muss es sich sogar durch die nur für eine sehr begrenzte Zeitperiode gewählten Gemeindevertreter bevormunden lassen?

Über die Ausbaufähigkeit dieser zunehmenden und sich einbürgernden Praxis lohnt es sich unseres Erachtens doch einmal nachzudenken.

Besonders in Bezug auf den Haushaltsplan hören Außenstehende immer wieder: „Wenn man die Fördergelder nicht bekommen hätte… Und wir können von Glück sprechen, dass Häcker zu uns gekommen ist, somit bekommt die Gemeinde Gewerbesteuer…“ Als ob es nur darauf ankäme!

Haushalten haben wir als BI. anders gelernt. „Jedoch ein Lob an diejenigen, die wissen, aus welchen Töpfen sie schöpfen. Der Krug geht eben solange zu Wasser, bis er bricht“.

Eine Erweiterung ist aus unserer Sicht nicht zu Lasten des Ortsbildes von Venne und der Landschaft weiterzuführen. Kleine Handwerksbetriebe sollen hier die Chance haben, sich zu verwirklichen?! Doch das glauben wir nicht und die Gemeinde möchte sich hierzu auch nicht festlegen, „man wüsste nie“ – obwohl es viele Bewerber gibt – für wen sich entschieden wird, auch wenn Häcker immer über eine Erweiterung schreibt und gerne 40ha am Stück hätte?!

Wenn z.B. Jana Broeker-Stockhoff als eine der Sprecherinnen der Bürgerinitiative in die Glaskugel schaut, sieht sie eine Erweiterung von Häcker im ähnlichen Grau in die Landschaft integriert und um mindestens die Hälfte der Erweiterungsfläche, obwohl die ganze Fläche zur Erhaltung des Plaggeneschs durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder für andere Ausbaureserven evtl. besser geeignet wäre. Vielleicht wäre auch ein Zulieferer, der keine Spanplatten herstellt, jedoch aus Wabenmaterial (Papier) eine ökologische Alternative mit weniger Import und ähnlichem Wasserverbrauch für die Herstellung der Arbeitsplatten und Beschichtungen. Und dann ist in spätestens in 10Jahren die nächste Fläche in der Ausschreibung zur Versiegelung. „Flächenfraß“ nennen wir das!

Die Gemeinde befindet sich beim unteren Maß vom Flächenfraß und möchte so ließt es sich in einer beantworteten E-Mail auch nicht als ökologischer Vorreiter schmücken. Trotz Klimaveränderung wartet sie auf ein Gesetz, bevor sie ans Minimieren denkt. Wie üblich scheint hier Vorschrift vor Verstand zu gehen. Im Jahr darf eine Gemeinde je nach Flächengröße eine gewisse Flächen versiegeln. Schade, dass es immer wieder darauf hinaus läuft, dass den Landwirten Flächen genommen werden. Auch dies lernten viele von uns in der Schule, dass Landwirtschaft auf dem Land und Industrie stadtnah und autobahnnah angesiedelt wird, um Transportwege zu kürzen, dazu mehr im nächsten Jahr. Und wenn die Industrie sich auf dem Land ausbreitet, haben die Landwirte anscheinend Pech gehabt, sowie die Anlieger, die zuvor ein schönes Landschaftsbild gewohnt waren auch. Man darf daran erinnern: “Venne, den schönsten Ort, den ich kenne, Dorferneuerung, Schutz einer einzigartigen Kulturlandschaft, alles vorbei!!!

Eine Aufzählung der ganzen in diesem Jahr beschlossenen Bebauungsmöglichkeiten finden sie im Fraktionsartikel der CDU der letzten Ausgabe (Nr.1582) von ELK auf S.28. sehr ausführlich. Wo andere stolz sind und sich loben – weinen wir und denken nach! Versiegelte Flächen werden nie zurück gebaut, obwohl die Bevölkerungsdichte sich in den nächsten Jahren zurückentwickelt. – Siehe auch kommunaler Wohnungsmarktbericht.

Immerhin wissen die Venner, wo sie wohnen, auch wenn sie von dem Spaziergang aus der Venner Egge auf ihr Dorf schauen, sehen sie links neben dem hellen grauen Fleck – da ist Venne – mein Ort, so wie ich ihn kenne! Im Dunkeln ist es hell erleuchtet, strahlt das neue Bauwerk hoch hinaus, Schlafstörungen der Anwohner total egal und auch viele Werte, die die Venner lieben waren mal. Ruhe, Idylle das ist vorbei, bei dem Verkehr wird das nimmermehr!

Wir wünschen Ihnen allen schöne entschleunigende und besinnliche Festtage mit wenig Ärger im Bauch und guten Gedanken für das nächste Jahr 2021.

Plakate für den Garten, das Geschäft oder das Auto sind bei uns nach einer kurzen E-Mail erhältlich.


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